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Begegnet man im Straßenverkehr einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie Sie als Verkehrsteilnehmer sich verhalten sollen, ist in §38 StVO geregelt. Das so genannten "Wegerecht" wird von uns Einsatzkräften nur dann in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.